HAUS – UND SCHULORDNUNG für Studierende der Abendrealschule Rheine

Um einen geregelten Ablauf Ihrer Ausbildung gewährleisten zu können, bitten wir um Beachtung dieser Haus- und Schulordnung. Sie sollten diese nicht als Einschränkung der persönlichen Freiheit ansehen, sondern als Grundlage für eine harmonische und konstruktive Zusammenarbeit. Die Schule ist zum Lernen da. Daher darf niemand anderen die Möglichkeit zum Lernen nehmen.

Zur Erleichterung unseres Schullebens gelten folgende Regeln:

1.   Die Unterrichtssprache an der Abendrealschule ist Deutsch.

2.   Es ist selbstverständlich, rechtzeitig in der Schule zu sein.

3.   Durch Ihre Anmeldung verpflichten Sie sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Sollten Sie nicht am Unterricht teilnehmen können, ist eine sofortige telefonische Mitteilung erforderlich. Sie können jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: Telefon: 05971 / 55124! Spätestens am dritten Tag muss der Schule eine schriftliche / amtliche Entschuldigung vorliegen. Rückdatierte Atteste werden nicht anerkannt.

4.   Versäumte Klassenarbeiten und Prüfungen sollten mit einem ärztlichen / amtlichen Attest entschuldigt werden (Vgl. Punkt 3 Vorlage von Attesten). Eine versäumte Klassenarbeit / Prüfung aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, wird mit ungenügend bewertet.

5.    Für schriftliche Mitteilungen außerhalb der Unterrichtszeit ist der Briefkasten auf dem Flur der Abendrealschule zu benutzen.

6.    Während des Unterrichts ist die Handybenutzung verboten. Der Rufton ist ausgeschaltet. In begründeten Ausnahmefällen wenden sich die Studierenden an die Fachlehrerin / den Fachlehrer.

7.   Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder verantwortlich. Die Studierenden melden Sachbeschädigungen umgehend der Schulleitung. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden haftet die Verursacherin / der Verursacher.

8.   Während der Pausen dürfen sich die Studierenden innerhalb des Gebäudes ausschließlich im Foyer der Abendrealschule aufhalten. Der Aufenthalt vor dem Gebäude an der Neuenkirchener Straße ist nicht erlaubt. Die Studierenden verlassen das Gebäude auf eigene Gefahr.

9.    Die Fenster in den Klassenräumen dürfen nicht weit geöffnet werden (nur Kippstellung). Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten. Bei Nichtbefolgen wird der jeweilige Klassenraum während der Pausen verschlossen.

10.  Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.

11.  Für die in den Klassenräumen verbleibenden persönlichen Gegenstände übernimmt die Studierende / der Studierende selbst die Verantwortung. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.

12.  Bei Feuer- und Katastrophenalarm gelten die ausgehängten Verhaltensmaßregeln.

13.  Das Josef-Winckler-Zentrum ist ein öffentliches Gebäude. Deshalb herrscht in allen Unterrichtsräumen, auf den Fluren, in den Treppenhäusern und auf den Toiletten Rauchverbot. Rauchen ist nur im hinteren Bereich des überdachten Fahrradständers erlaubt.  Bitte benutzen Sie die Aschenbecher. Das Mitführen wie auch der Genuss von anderen legalen und illegalen Rauschmitteln ist nicht erlaubt. Der Handel mit Drogen auf dem Schulgelände ist verboten.

14.  Jeder verhält sich so, dass Unfälle vermieden werden. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.

15.  Die Studierenden kaufen sich nach der Anmeldung die Bücher, die selbst zu beschaffen sind. Zu Semesterbeginn können alle anderen Bücher in der Schule ausgeliehen werden. Die Studierenden verpflichten sich, die Bücher sorgfältig zu behandeln und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Werden Bücher nach dem Verlassen der Schule nicht zurückgegeben, können rechtliche Schritte durch den Schulträger eingeleitet werden.

16.  In jedem Semester leisten die Studierenden einen Beitrag in Höhe von 5 Euro, der wie folgt verwendet wird: 4 Euro für Materialkosten (Kopien usw.), 1 Euro für den Förderverein der Abendrealschule.

17.  Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Hausmeister ist Folge zu leisten.

18.  Aushänge in der Schule sind Teil der Hausordnung. Sie sind ebenfalls zu beachten.

 

Die Haus – und Schulordnung ist von der Schulkonferenz verabschiedet worden. Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung können mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchG NRW geahndet werden. Ordnungsmaßnahmen reichen von schriftlichen Ermahnungen bis zur Entlassung von der Schule. Hierzu sollen die Teilkonferenz und die / der betroffene Studierende gehört werden .

 

Mit ihrer Anmeldung an der Abendrealschule der Stadt Rheine – Weiterbildungskolleg - erkennen die Studierenden diese Schulordnung an.

 

Rheine, im Januar 2012

gez. Christiane Beckmann-Veerkamp

Schulleiterin